Ab dem 1. Juni 2024 treten im Kanton Aargau neue Richtlinien für Hypotheken in Kraft, die den Erwerb von Wohneigentum erleichtern sollen.
Einführung der neuen Richtlinien
Die Regierung des Kantons Aargau hat neue Hypothekenrichtlinien angekündigt, die den Zugang zu Wohneigentum für Erstkäufer verbessern sollen. Diese Änderungen beinhalten niedrigere Eigenkapitalanforderungen und flexible Rückzahlungsbedingungen.
Auswirkungen auf Erstkäufer
Für Erstkäufer bieten die neuen Richtlinien eine erhebliche Erleichterung. Die Eigenkapitalanforderung wird von 20% auf 15% gesenkt, was es vielen Familien ermöglicht, ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen.
Unterstützung durch IPOTEKA
IPOTEKA steht bereit, um Interessenten durch den neuen Prozess zu begleiten. Unsere Experten bieten umfassende Beratung und Unterstützung, um sicherzustellen, dass Sie die besten Angebote und Bedingungen für Ihre Hypothek erhalten.